Von: Annette Liebmann
Menschen, die in einem Pflegeheim leben, können unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Wohngeld haben. Wichtig ist, dass sie keine anderen Sozialleistungen beziehen und ihre Einkünfte offenlegen.
Wer kann den Antrag auf Wohngeld stellen?
Auch 2024 sind die Pflegeheimkosten weiter gestiegen. Immer mehr Pflegebedürftige haben große Probleme, das Geld für ihre Versorgung aufzubringen. Weitgehend unbekannt ist, dass auch Heimbewohnerinnen und -bewohner Anspruch auf Wohngeld haben. Bei finanziellen Schwierigkeiten empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah zu stellen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.
Wer Wohngeld beantragen will, darf keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Hilfe zur Pflege beziehen, da in diesen Leistungen die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten sind. Außerdem darf das Jahreseinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Bei einer anerkannten Schwerbehinderung ist der jährliche Freibetrag zu berücksichtigen. Die Vermögensgrenze, bis zu der die Leistung bewilligt wird, liegt bei 60.000 Euro.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Der Wohnkosten-Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen der oder des Antragstellenden sowie nach der Höhe der Miete für das Zimmer im Pflegeheim. Die für das Wohngeld relevanten Kosten sind regional sehr unterschiedlich. Beim Pflege-Wohngeld wird immer der regional höchste Wert herangezogen.
Wohngeld wird bei der zuständigen Behörde vor Ort beantragt. In manchen Bundesländern gibt es einen eigenen „Wohngeldantrag für Heimbewohner“. In diesem Formular bestätigt die Heimleitung die Angaben zum Wohnraum.
Daneben sind weitere Unterlagen erforderlich, wie etwa ein Auszug aus dem Heimvertrag, aktuelle Rentenbescheide, Vermögensnachweise (z.B. Kaufverträge), Kontoauszüge, Schwerbehindertenausweis und Nachweise über sonstige Einnahmen. Bevollmächtigte, die einen Antrag für eine Angehörige oder einen Angehörigen stellen, legen eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht bei.
Einladung zur Ausfahrt -Thema: Die gläserne Produktion!
Bei unserer nächsten Ausfahrt steht das Thema „gläserne Produktion“ im Fokus und wir besuchen das Fleischwerk in Rheinstetten.
Text der EDEKA: „Mit echter Handarbeit und innovativer Technik entsteht hier täglich beste Qualität. Wo kommt das Wienerle her und wie entsteht ein Ortenauer Schinken? Im Werk in Rheinstetten können Sie das selbst herausfinden – bei einer Führung durch unsere gläserne Produktion.
Wir führen Sie kostenlos durch unser Fleischwerk in Rheinstetten und erläutern dabei die Abläufe von der Fleischzerlegung bis zur Auslieferung der bei uns gefertigten Wurst- und Fleischspezialitäten an unsere Märkte. Natürlich gibt’s im Anschluss noch einen kleinen Imbiss, wo Sie sich selbst von der herausragenden Qualität unserer Spezialitäten überzeugen können.“
Sie haben Interesse an der Ausfahrt? Dann kommen Sie zu unserem nächsten Kaffeenachmittag am 9. April um 15 Uhr ins Café Schubert. Dort erfahren Sie weitere Einzelheiten.
Vorsitzenden Herrn Wolfgang Eppenich
Telefon: 07083 4209 (Bitte den AB benutzen)
E-Mail: Wolfgang.Eppenich@kabelbw.de