Sozialverband VdK
72622 Nürtingen
NUSSBAUM+
Soziales

Der VdK-Ortsverband informiert

Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss...

Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung

Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich festgelegte Standardtherapie.

Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, wird eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von 2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder das Bürgergeld erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin beziehungsweise dem Zahnarzt.


Ihre VdK-Ortsverbände im Verwaltungsverband


Altenriet-Schlaitdorf; Vorsitzender Thomas Raubald, Friedhofstraße 1, 72667 Schlaitdorf, Telefon 07127 / 92 22 27

E-Mail-Adresse: thomasraubald@gmail.com


Bempflingen-Neckartenzlingen; Vorsitzende Waltraud Witt, Bahnhofstr. 10/1, 72658 Bempflingen, Telefon 07123 / 3 35 70

www.vdk.de/ov-bempflingen.de

E-Mail-Adresse: waltraud.witt@t-online.de


Neckartailfingen-Altdorf; Vorsitzende Andrea Weiß, Tübnger Straße 10, 72666 Neckartailfingen, Telefon 07127 / 931026

E-Mail-Adresse: andreaweiss2712@gmail.com

www.vdk.de/ov-neckartailfingen.de


Kreisverband Nürtingen; Vorsitzender Klaus Maschek, Silcherstraße 9, 72658 Bempflingen, Telefon 07123 / 3 31 14

www.vdk.de/kv-nuertingen

E-Mail-Adresse: kv-nuertingen@vdk.de


Wir sind jederzeit für Sie da.


Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025

Orte

Altdorf
Altenriet
Bempflingen
Neckartailfingen
Neckartenzlingen

Kategorien

Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK
21.02.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto