„Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu, den Hebesatz für Grundsteuer (GrdSt) A und B auf 190 % festzusetzen. Dies bewirkt keine wesentliche Erhöhung des GrdSt Gesamtaufkommens. Es wächst von 2.811 auf 2.873 T€ um 62 T€, obwohl der Hebesatz von derzeit 350 auf 190 reduziert wird. Dass der angestrebte Hebesatz 190 % innerhalb der Spanne des Transparenzregisters BW für Waghäusel liegt, lassen wir als Argument nicht gelten, denn dieses Register ist der Versuch eines unzulässigen Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung durch das grün geführte Finanzministerium Baden-Württembergs. Auch wenn wir unseren Hebesatz nahezu halbieren, wird die Grundsteuer für viele Eigentümer, bei Mietverhältnissen Mieter, steigen. Und wir wissen, dass die Entwicklung des Grundsteuerhebesatzes nur eine Richtung kennt: nach oben!
Deshalb wünschen wir uns als Willensbekundung aller Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat, dass wir in dieser Verwaltungsperiode den Grundsteuerhebesatz nicht erhöhen! Wir als CDU-Fraktion geben diese Zusage.
Gibt es durch das neue Bundesgrundsteuergesetz mehr Steuergerechtigkeit? Nein! Weder Bundes- noch Landesregierung noch der Gutachterausschuss haben sich mit Ruhm bekleckert und wir Gemeinderäte müssen es ausbaden. Gut wäre es gewesen, wenn Baugrundstücke mit der Möglichkeit mehrgeschossiger Bebauung und größerer bebaubarer Fläche höher besteuert würden, weil durch sie ein höherer Wert entsteht und mehr Ertrag erzielt werden kann. Gut wären auch entweder differenziertere Bodenrichtwerte entsprechend der bebaubaren Flächen, nicht nur der Lage und Größe, oder die Besteuerung der Baufenster mit Geschosszahl gewesen. Mehr Steuergerechtigkeit, eine der Intentionen des Bundesverfassungsgerichtsurteils entsteht durch diese Grundsteuerreform nicht, aber höhere Kosten für viele Eigentümer und Mieter!“ (ur)