NUSSBAUM+
Aus dem Geschäftsleben

Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft informiert

Nächtliche Einschränkungen zwischen Mosbach und Neckarsulm Noch bis Donnerstag, 6. Februar (6.00 Uhr) sperrt die DB InfraGO in den Nächsten aufgrund...

Nächtliche Einschränkungen zwischen Mosbach und Neckarsulm

Noch bis Donnerstag, 6. Februar (6.00 Uhr) sperrt die DB InfraGO in den Nächsten aufgrund von Instandhaltungsarbeiten auf täglich wechselnden Teilabschnitten ein Gleis der Strecke Mosbach – Heilbronn. Aus diesem Grund kommt es auch am 4. und 5. Februar jeweils ab 21.00 Uhr zu täglich wechselnden Einschränkungen im Stadtbahnverkehr der Linien S41 und S42.

4. Februar

  • S41: Der Abschnitt Mosbach – Neckarelz entfällt ab 21.00 Uhr komplett.
  • S41/S42: Von 21.00 Uhr bis 0.00 Uhr gibt es verschiedene Einschränkungen zwischen Neckarsulm und Bad Friedrichshall.

Fahrgäste beachten bitte die geänderten Reiseketten durch den SEV sowie ggf. veränderte Abfahrtszeiten im Bereich Neckarsulm – Heilbronn.

5. Februar

  • S41: Der Abschnitt Mosbach – Neckarelz entfällt ab 21.00 Uhr komplett.

Ein SEV wird eingerichtet.

In der Nacht von Donnerstag, 6. Februar auf Freitag, 7. Februar, führt die DB InfraGO zusätzliche Bauarbeiten in Sinsheim (Elsenz) Hbf durch.

Aus diesem Grund muss die letzte Stadtbahnverbindung der Linie S42 an diesem Tag bereits in Steinsfurt enden. Der Abschnitt Steinsfurt – Sinsheim (Elsenz) Hbf entfällt: S42 (Zugnummer 85879) Heilbronn Hbf/Willy-Brandt-Platz (23.50 Uhr) – Steinsfurt (00.43 Uhr) – entfällt: Sinsheim (Elsenz) Hbf (00.48 Uhr).

Ein SEV wird eingerichtet.

Fahrgäste werden gebeten, sich tagesaktuell über ihre Verbindung zu informieren sowie die entsprechenden Informationsaushänge an den Haltestellen entlang der Strecke zu beachten.

Weitere Informationen zum Fahrplanangebot der AVG gibt es online unter avg.info/fahrplan/fahrplanauskunft

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Offenau
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Offenau

Kategorien

Aus dem Geschäftsleben
Wirtschaft
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.