Bei nachstehend aufgeführten Grabstätten sind die Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeiten abgelaufen oder es erfolgt keine Grabpflege mehr. Der Friedhofsverwaltung sind der Aufenthalt der Grabnutzungs-/Verfügungsberechtigten oder – soweit sie verstorben sind – die Erben unbekannt beziehungsweise die Angehörigen haben auf Schreiben nicht reagiert.
Die Nutzungs- beziehungsweise Verfügungsberechtigten oder deren Erben beziehungsweise Angehörige werden daher gebeten, der Friedhofsverwaltung der Stadt Leonberg, Belforter Platz 1, 71229 Leonberg,
bis spätestens 30. April 2025
ihre Anschrift mitzuteilen. Auskünfte werden telefonisch unter 07152 990-3112 erteilt. Mitteilungen können auch per E-Mail an friedhofsverwaltung@leonberg.de erfolgen.
Mit dem öffentlichen Aufruf werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern sich die Nutzungs-/Verfügungsberechtigten oder deren Erben beziehungsweise Angehörige bis zu diesem Zeitpunkt nicht melden, wird das Nutzungs-/Verfügungsrecht nach §§ 21 (2), 22 (5) und 23 (1) der Friedhofsordnung entzogen. Die Grabstätten werden auf Kosten der Verpflichteten eingeebnet und eventuell vorhandenes Grabzubehör wird entfernt. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
Abt. 25, Reihe 1, Nr. 0006
Bestattungen: Dietmar und Otto Monderschitzki
Abt. 32, Reihe 18, Nr. 0007
Bestattung: Max Frey