Die diesjährige Standsicherheitsprüfung wird am Freitag, dem 11.04.2025 auf allen Waldbronner Friedhöfen durchgeführt.
Frost, Regen, Erdbewegungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss der Friedhofsträger einmal im Jahr die Standsicherheit der Grabmale überprüfen (Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes).
Durch die Friedhofsverwaltung wurde ein sachkundiges Unternehmen mit der technischen Prüfung gemäß VSG 4.7 beauftragt.
Bei Beanstandungen wird das betroffene Grabmal mit einem Aufkleber versehen. Dieser darf nicht eigenmächtig entfernt werden. Die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigen werden zusätzlich zeitnah durch die Friedhofsverwaltung informiert und gebeten, die fachgerechte Befestigung des Grabmals und somit die Beseitigung der Gefahrenlage durch einen Steinmetz zu veranlassen.