Seit Langem treibt uns das Thema der Grundsteuerreform um. Landesweit und natürlich auch hier in Walldorf. Rechtliche Hintergründe und Herleitungen der Reform beschreibt die Vorlage präzise und verständlich, insofern müssen wir uns verstärkt auf die spezifischen Auswirkungen vor Ort konzentrieren. Es war richtig, dass unsere Fraktion bereits im letzten Jahr eine Informationsveranstaltung mit Prof. Brettschneider von der Hochschule für öffentliche Verwaltung beantragt hatte. In seinem Vortrag hat er nicht nur aufschlussreiche Informationen geliefert, sondern auch die Richtigkeit einer frühzeitigen Öffentlichkeitsarbeit betont, worin wir in Walldorf in diesem Fall Vorreiter waren. Klar wurde schnell, dass „Aufkommensneutralität“ ein stark verallgemeinernder Begriff ist, hinter dem sich fundamentale Veränderungen in der Grundbesteuerung für einzelne Eigentümer verbergen. Trotz unserer Schwerpunktsetzung bei der Wirtschaftsfreundlichkeit empfinden wir Unbehagen bei der drastischen Verschiebung der Grundsteuerlast durch das Land hin zu Privatgrundstücken und weg von Gewerbegrundstücken. Die eklatante Mehrbelastung relativ weniger Einfamilienhausbesitzer sehen wir absolut kritisch.
In Verbindung mit den hohen und mittlerweile nicht mehr marktgerechten Bodenrichtwerten entsteht eine unheilvolle Konstellation, der wir nun die im überwiegenden Konsens entstandene Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 100 Punkte entgegensetzen können. So oder so werden einige empfindlich stärker belastet. Nicht jedes großzügige Grundstück befindet sich in den Händen wohlhabender Menschen und nicht immer ist es intensiver bebaubar. Den Druck der Reform auf eine kleine Gruppe lehnen wir ab und hoffen auf rechtliche Nachbesserungen und Differenzierungsmöglichkeiten nach dem Grad und der Qualität der Bebauung; in etwa so, wie Bayern dies regelt. Auch wenn eine Reform unausweichlich geworden war, betrachten wir die ohnehin unzeitgemäße föderale Zersplitterung und erst recht die baden-württembergische Variante als Rückschritt.
Bedenkt man leere Kommunalkassen landauf, landab, kann von Aufkommensneutralität in vielen Städten und Gemeinden kaum die Rede sein. Hierin sind wir jedoch entschlossen, keine Mehreinnahmen für unsere Stadt zu erzielen. Mehrheitlich schließen wir uns dem Verwaltungsvorschlag an, sowohl bei der Grundsteuer B als auch in den anderen Beschlusspunkten. Für die Zukunft erwarten wir eine Kehrtwende in der diesbezüglichen Landesgesetzgebung und appellieren an unsere regionalen Abgeordneten, sich ebenso für eine Reform des Gutachterausschusswesens zur Ermittlung der Bodenrichtwerte einzusetzen. Andernfalls betrachten wir diese Reform weiterhin als schleichende Enteignung teils jahrzehntelanger Grundstückseigentümer, zumindest dort, wo so hohe Bodenrichtwerte gelten wie bei uns. Wer das selbstgenutzte Eigenheim vorbehaltlos als Altersvorsorge betrachtet, kann mit dieser Reform nicht einverstanden sein.
Unsere Vorberatungen haben ebenfalls Defizite im Informationsaustausch mit den Finanzbehörden wie auch eine schleppende Kommunikation mit der Landespolitik ergeben. Somit werden unsererseits die heutigen Beschlüsse unter Protest gefasst. Die frühe Einschätzung auch hier im Haus, Gerichte würden in diesem Fall Abhilfe schaffen, hat sich bislang nicht bestätigt und somit ist mit diesem für uns unbefriedigenden Gesetz weiter verantwortungsvoll zu verfahren. Erwähnt sei abschließend, dass mit Sicherheit viele Walldorferinnen und Walldorfer moderat geringer, Gewerbetreibende wesentlich geringer und eben eine kleinere Gruppe stärker belastet werden wird.
Mathias Pütz, CDU-Fraktion