An alle Grundsteuerzahler
Die Grundsteuer für das Jahr 2025 wird fällig!!
Die Grundsteuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig. Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der Grundsteuer.
Sofern Sie der Gemeindeverwaltung St. Leon-Rot einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden wir die Grundsteuer in gewohnter Weise zum Fälligkeitstermin abbuchen.
Nach § 52 Abs. 3 (LGrStG) kann die Grundsteuer auch auf Antrag, anstelle der vierteljährlichen Grundsteuerfälligkeiten, in einem Jahresbetrag zum 01.07. entrichtet werden. Dieser Antrag sollte bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres eingereicht werden, damit die Umstellung auf Jahreszahler erfolgen kann.
Sie finden den Antrag auf Jahreszahler auf der Homepage bei den Formularen.
Ihre Gemeindeverwaltung