Die Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen
Die gegenwärtige Regelung
Die Höhe der Beiträge für die einzelnen Betreuungsangebote richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in einer Familie. Es gilt der Grundsatz: je mehr Kinder, desto geringer der Elternbeitrag.
Der Antrag der OGL
Die OGL forderte demgegenüber, dass Familien mit geringem Einkommen entlastet werden. Daher sollten sich die Elternbeiträge nicht nach der Kinderzahl richten, sondern nach der Höhe des Familieneinkommens. Im Ergebnis hätte das dazu geführt, dass die arbeitende Mitte der Gesellschaft höhere Elternbeiträge zahlt, um die Familien mit geringem Einkommen zu entlasten.
Die Realität
Die OGL hatte allerdings nicht bedacht, dass für ein Viertel der Kinder in den Plochinger Kindertageseinrichtungen von den Eltern keine Beiträge gezahlt werden. Eltern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können einen Antrag stellen, dass die Elternbeiträge von der Jugendhilfe ganz oder teilweise übernommen werden.
Die Folgen des OGL-Antrages
Die höheren Elternbeiträge der arbeitenden Mitte der Gesellschaft hätten dazu geführt, dass die Elternbeiträge der Familien mit geringem Familieneinkommen abgesenkt worden wären. Das hätte allerdings für die Eltern, die keine Beiträge zahlen, keine Auswirkungen gehabt. Profitiert hätte die Jugendhilfe, deren Ausgaben für Elternbeiträge gesunken wären.
Fazit
Bevor man einen Antrag stellt, sollte man sich über die Rahmenbedingungen und die Auswirkungen eines Antrags kundig machen.
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