Bäume, Hecken und Sträucher tragen zur reizvollen und unverwechselbaren Verschönerung des gesamten Ortsbildes bei.
Insbesondere Bäume prägen unser Ortsbild und sind damit wichtige Bestandteile unseres Wohnumfeldes.
Die Gehölze und das Grünwerk können aber auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, wenn Ast- und Strauchwerk, Hecken; Sträucher und Bäume nicht rechtzeitig bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Der Fahrzeugverkehr ist hiervon ebenso betroffen wie die Fußgänger und Radfahrer, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind, wenn sie wegen solcher Behinderungen durch Ast- und Strauchwerk ausweichen müssen.
Die Polizeibehörde Aidlingen bittet daher alle Grundstückseigentümer, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ihre Grundstücke dahingehend zu prüfen, ob ein Rückschnitt erforderlich ist. Ursachen für Überwucherungen in den öffentlichen Verkehrsraum sind oft darin begründet, dass Hecken, Bäume und Sträucher etc. zu dicht an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden, sodass das Gehölz immer weiter in den Gehwegbereich hineinragt.
Rückschnitte sollten aus Naturschutzgründen in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden – diese sind jedoch bei Behinderung im öffentlichen Verkehrsraum auch dann zu anderen Zeiten erlaubt.
Insbesondere bei größeren Bäumen ist zu beachten, dass der Überwuchs über Gehwege nicht unter 2,50 m und über Fahrbahnen nicht unter 4,50 m liegen darf. Die Höhen müssen auch dann eingehalten werden, wenn Astwerk durch Regen oder Schnee heruntergedrückt wird.