Stadtverwaltung Neuenstadt a. K.
74196 Neuenstadt am Kocher
Aus den Rathäusern

Die Stadtverwaltung empfiehlt: Gültigkeit Ihrer Personalausweise und Reisepässe überprüfen

Ein abgelaufener Personalausweis und Reisepass können nicht verlängert werden. Bei Bedarf ist grundsätzlich ein neuer Personalausweis oder Reisepass...

Ein abgelaufener Personalausweis und Reisepass können nicht verlängert werden. Bei Bedarf ist grundsätzlich ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Wir bitten daher, die Gültigkeit Ihrer entsprechenden Dokumente zu überprüfen.

Für die Ausstellung eines Personalausweises werden benötigt: der bisherige Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Der Personalausweis hat die gleiche Gültigkeitsdauer altersentsprechend wie der Reisepass und kostet 37,00 € für Antragsteller über 24 Jahren bzw. für Antragsteller unter 24 Jahren kostet er 22,80 €.

Für die Beantragung eines Reisepasses werden benötigt: der bisherige Reisepass oder Personalausweis und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Für Antragsteller über 24 Jahren beträgt die Gebühr für einen Pass 70,- € und gilt 10 Jahre. Für Personen unter 24 Jahren kostet der Pass 37,50 € und hat eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Wir bitten zu beachten, dass auch für mitreisende Kinder aller Altersstufen Ausweisdokumente benötigt werden. Informationen erhalten Sie im BürgerBüro oder bei Ihrem Reiseveranstalter, da die Anforderungen je nach Reiseziel unterschiedlich sind.

Die Beantragung von Kinderreisepässen ist seit 1.1.2024 nicht mehr möglich. Es werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Der Kinderreisepass ist entfallen.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de können unter der Rubrik „Reise und Sicherheit“, mit Eingabe des betreffenden Ziellandes, auch alle Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder aktuell abgerufen werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Team im BürgerBüro unter Tel. 07139/970 gerne zur Verfügung.

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