Gemeinde Ubstadt-Weiher
76698 Ubstadt-Weiher
Aus den Rathäusern

Die Ubstadter Straße in Weiher bekommt 30 km/h-Tempobeschränkung

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat kürzlich die Prüfkriterien zur Anordnung von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn geregelt. In diesem...

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat kürzlich die Prüfkriterien zur Anordnung von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn geregelt. In diesem Zusammenhang wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit für solche Streckenabschnitte (beidseitige Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn innerorts) als Regelgeschwindigkeit 30 km/h vorgesehen. Aufgrund dieser neuen Rechtslage hat das Landratsamt Karlsruhe eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erlassen, mit der im Zuge der Ubstadter Straße (K3523) in der Ortsdurchfahrt Weiher die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wird. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in Kürze installiert werden.

Um Beachtung wird gebeten.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2024

Orte

Ubstadt-Weiher

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Ubstadt-Weiher
22.08.2024
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