Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat kürzlich die Prüfkriterien zur Anordnung von Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn geregelt. In diesem Zusammenhang wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit für solche Streckenabschnitte (beidseitige Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn innerorts) als Regelgeschwindigkeit 30 km/h vorgesehen. Aufgrund dieser neuen Rechtslage hat das Landratsamt Karlsruhe eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erlassen, mit der im Zuge der Ubstadter Straße (K3523) in der Ortsdurchfahrt Weiher die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wird. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in Kürze installiert werden.
Um Beachtung wird gebeten.