Stadtverwaltung Widdern
74259 Widdern
Aus den Rathäusern

Die zweite Rate Grundsteuer A und B wird am 15.5.2025 fällig

Die zweite Rate für die Grundsteuer für das Jahr 2025 wird am 15.5.2025 fällig. D. h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen eingegangen sein....

Die zweite Rate für die Grundsteuer für das Jahr 2025 wird am 15.5.2025 fällig. D. h. bis zu diesem Datum müssen die Zahlungen eingegangen sein.
Wir bitten die Barzahler um rechtzeitige Zahlung auf der Stadtkasse sowie diejenigen, welche selbst über-
weisen, um rechtzeitige Überweisung, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge entstehen.
Zusätzlicher Hinweis: Bitte achten Sie bei Ihren Zahlungen darauf, dass auch die Cent-Beträge beglichen werden, da selbst diese kleinen Beträge bereits Mahngebühren i. H. v. 4,- € verursachen.
Bei der-/dem-/denjenigen, welche/r der Stadt Widdern ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt hat/haben, wird die Rate per Lastschrift am 15.5.2025 eingezogen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt, Herrn Johannes Gelmar, Tel. 06298/9247-17.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Widderner Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Widdern

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto