Bitte beachten Sie folgende Änderung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ab 1. Mai 2025
Um Fälschungen und Manipulationen, das sog. Morphing, zu verhindern, sind ab 1. Mai 2025 für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
prinzipiell nur noch digitale Passbilder erlaubt. Die Lichtbilder müssen von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt werden, die das Lichtbild ausschließlich in elektronischer Form über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg verschlüsselt in eine Cloud übertragen.
Die Kunden erhalten vom Fotodienstleister einen Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code). Mit diesem Code kann die Passbehörde bei der Antragstellung das Bild in der Cloud finden und herunterladen.
Nur in Ausnahmefällen sind papiergebundene Lichtbilder noch bis 31.7.2025 erlaubt.