Zum 1. Mai 2025 treten einige wichtige Gesetzesänderungen und Vorschriften in Kraft. Darunter fällt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Unter anderem wird damit der Möglichkeit von Bildmanipulationen entgegengewirkt (Stichwort „Morphing“).
Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder zulässig
Es sind ab dem Stichtag für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Lichtbilder zulässig, die entweder direkt in der Behörde oder von einem zertifizierten Dienstleister erstellt wurden.
In Assamstadt haben wir uns zur Aufnahme von Lichtbildern in der Behörde für das PointID-System der Bundesdruckerei entschieden. Für die Lichtbilderstellung fällt eine festgesetzte Gebühr in Höhe von jeweils 6 Euro an (PAuswGebV, PassV und AufenthV).
Wahlmöglichkeit: Digitales Foto vom Dienstleister oder in der Behörde erstellen lassen
Neben der Lichtbilderstellung in der Behörde gibt es die Möglichkeit, diese über zertifizierte Dienstleister erstellen zu lassen. Nach aktuellen Informationen hat sich hierfür die Drogeriemarktkette „dm“ und die Ringfoto-Gruppe (mit angeschlossenen Fotografen) qualifiziert. Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Wahl und können sich gegebenenfalls den Weg zum Fotostudio sparen.
Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025
Da wir bis dato noch keine Hardware erhalten haben und uns umliegende Kommunen über Startschwierigkeiten berichten, machen wir in Assamstadt zunächst von der Übergangsregelung Gebrauch. Ein modifiziertes Verfahren im Hintergrund führt schon jetzt zu einer höheren Qualität im Bearbeitungsprozess. Bis zur erfolgreichen Anbindung des PointID-Systems werden im Einwohnermeldeamt Assamstadt weiterhin biometrische Passbilder zur Antragsstellung von Ausweisdokumenten akzeptiert.
Ausweisdokumente vom Hersteller an die Meldeanschrift
Zukünftig soll es bei der Beantragung außerdem die Option „Direktversandhoheitlicher Dokumente“ geben, mit der Sie sich Ihr Ausweisdokument persönlich vom Postdienstleister an der Wohnungstür übergeben lassen können. Wir werden über diese Möglichkeit und die notwendigen Voraussetzungen separat informieren, sobald uns konkrete Informationen über die Umsetzung und Implementierung in die Fachverfahren vorliegen.