Wir möchten darüber informieren, dass ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder in Farbe für Ihre amtlichen Dokumente (Personalausweis/Reisepass) verwendet werden können.
Lichtbilder in Papierform können dann nicht mehr verarbeitet werden. Da sich die Auslieferung der Systeme verzögert, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Für die Erstellung eines digitalen biometrischen Lichtbildes gibt es zwei Möglichkeiten:
Erstellung vor Ort im Bürgeramt (momentan noch nicht möglich)
Die Gemeinde wird von der Bundesdruckerei mit einem System ausgestattet, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, selbstständig vor Ort ein digitales biometrisches Lichtbild zu erstellen, welches dann für die Beantragung des Ausweisdokumentes abgerufen werden kann. Für die Erstellung des digitalen Lichtbildes beim Bürgeramt fallen zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 Euro Verwaltungsgebühren an.
Erstellung bei einem zertifizierten Fotodienstleister
Fotodienstleister, die ab dem 1. Mai 2025 digitale biometrische Lichtbilder anbieten möchten, bedürfen einer Zertifizierung sowie der Anbindung an eine Cloud, in der das digitale Lichtbild abgerufen werden kann. Sie erhalten vom Dienstleister einen DataMatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), mit dem das Lichtbild vor Ort im Bürgeramt abgerufen werden kann. Das Lichtbild ist nur über den vom Dienstleister mitgegebenen Code auffindbar.
Ein Ausdruck des Lichtbildes oder die elektronische Übermittlung an die antragstellende Person bzw. andere Behörden wie z.B. der Führerscheinstelle sind nicht möglich.