Ab 01. Mai 2025 dürfen die Personalausweis- und Passbehörden bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen Passbilder nur noch in digitaler Form verwenden.
Ausgedruckte Passbilder vom Fotografen sind ab 01. Mai 2025 nicht mehr zulässig und müssen abgelehnt werden.
Das digitale biometrische Passbild kann entweder bei einer zertifizierten Fotografin / einem zertifizierten Fotografen oder direkt bei Ihrer Personalausweis- und Passbehörde erstellt werden.
Gebühr 6,– € pro benötigtem Dokument. Bei einer gleichzeitigen Beantragung von Personalausweis und Reisepass wird somit eine Gebühr von 12,– € für die Passbilder fällig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalausweis- und Passbehörde.