Ab dem 1. Mai 2025 ist die Erstellung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich in digitaler Form vorgesehen. Die entsprechenden Bilder werden über einen gesicherten elektronischen Übertragungsweg von zertifizierten Fotografen direkt an die zuständige Behörde übermittelt. Passfotos in Papierform oder selbst erstellte digitale Passfotos sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, die Qualität der biometrischen Passfotos sicherzustellen und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Lichtbild ab 1. Mai in einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt anfertigen zu lassen. Diese Dienstleister übermitteln die Fotos direkt über eine gesicherte Verbindung an das Bürgerbüro. Eine beispielhafte Liste solcher Anbieter finden Sie unter www.e-passfoto.de.
Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, im Bürgerbüro selbst Lichtbildaufnahmen zu erstellen. Die hierfür anfallenden Gebühren betragen 6 Euro pro erstelltem Lichtbild. Die Gemeinde Lichtenwald erwartet hierfür den Erhalt von einem entsprechenden Gerät der Bundesdruckerei. Ob diese Möglichkeit bereits ab dem 1. Mai 2025 genutzt werden kann, ist derzeit noch unklar, da bislang kein Liefertermin für das Gerät seitens der Bundesdruckerei mitgeteilt wurde.
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