Gemeinde Hambrücken
76707 Hambrücken

Digitales Lichtbild für Ausweisdokument – ab dem 01.05.2025

Ab dem 01.05.2025 dürfen aufgrund der neuen Richtlinie ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente verwendet werden. Bis Mittwochvormittag,...

Ab dem 01.05.2025 dürfen aufgrund der neuen Richtlinie ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente verwendet werden.

Bis Mittwochvormittag, 30.04.2025, kann mit einem neuen aktuellen Lichtbild ein neues Ausweisdokument im Bürgerbüro beantragt werden. Ab dem 01.05.2025 ist dieses Lichtbild nicht mehr zulässig.

Geplant war, dass die Erstellung von digitalen Lichtbildern vor Ort im Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken ab dem 01.05.2025 ermöglicht wird. Allerdings gibt es Lieferschwierigkeiten seitens der Bundesdruckerei GmbH, die zu Verzögerungen führen.

Die digitalen Lichtbilder müssen daher übergangsweise direkt von einem Fotostudio oder Fotografen über eine zertifizierte Cloud-Lösung sicher an das Bürgerbüro übermittelt werden.

Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vor der Beantragung von neuen Ausweisdokumenten im Bürgerbüro der Gemeinde Hambrücken (Tel.-Nr. 07255/710071, E-Mail: buergerbuero@hambruecken.de).

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Hambrücken
von Gemeinde Hambrücken
26.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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