Passbilder in Papierform sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen.
Aufgrund von Verzögerungen in der Umstellung auf das digitale Passbild werden aber in Ausnahmefällen - zunächst bis zum 31.07.2025 - weiterhin papiergebundene Lichtbilder akzeptiert.
Für alle Ausweis - und Passdokumente ab 01. Mai 2025
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgerbüro übermittelt werden.
Das angefertigte Lichtbild wird vom Fotografen in eine gesicherte Cloud hochgeladen. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann.
Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei - also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden.
Da es sich bei der Einführung des digitalen Passbildes um eine große Änderung handelt, können wir einen komplett reibungslosen Übergang zum 01.05.2025 nicht garantieren. Sollten Sie dringend im Mai einen neuen Ausweis oder Reisepass benötigen, empfehlen wir Ihnen, das Ausweisdokument noch im April mit einem Passbild in Papierform zu beantragen.