Im Mai 2025 kommen viele Veränderungen auf Verbraucher zu, die den Alltag betreffen. Eine frühzeitige Planung kann hierbei von Vorteil sein, um sich auf die Neuerungen einzustellen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass nur noch digitale Passfotos verwendet werden - Papierfotos sind also nicht mehr zulässig. Die Regelung dient der Missbrauchsprävention und soll laut Bundesministerium die „Fälschungssicherheit bei Ausweisdokumenten“ erhöhen. Das Passfoto kann künftig direkt in der Behörde mittels spezieller Selbstbedienungsterminals oder von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Auf diese Weise erhält die zuständige Behörde die Fotos auf elektronischem Wege.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen und Lieferschwierigkeiten der digitalen Systeme von der Bundesdruckerei in die Rathäuser wird es zudem eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 geben, die den Kommunen erlaubt, in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren.
Derzeit besteht im Rathaus in Gingen noch nicht die Möglichkeit der digitalen Lichtbilderfassung. Sobald die Bundesdruckerei das Terminal zur Verfügung stellt, veröffentlichen wir diese Neuerung umgehend. Sehr gerne darf im Bürgerbüro nachgefragt werden, welche Möglichkeiten Ihnen alternativ zur Verfügung stehen.
Zudem wird es voraussichtlich auch ab Mai möglich sein, sich neue Pass- und Ausweisdokumente nach Hause schicken zu lassen. Das erfolgt über den Hersteller, die Bundesdruckerei und gegen eine Gebühr. Die Details dazu sind derzeit noch in Planung und werden die Bürgerinnen und Bürger zunächst bei der Beantragung vor Ort erfahren. Selbstverständlich können neue Pass- und Ausweisdokumente auch weiterhin im Bürgerbüro abgeholt werden.
Ab dem 1. Mai tritt außerdem das neue Namensrecht in Kraft, das mehr Flexibilität in der Namensführung mit sich bringt. Ehepaare dürfen künftig echte Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen – ein Novum, denn bisher war dies nur einem von beiden erlaubt. Bereits verheiratete Paare dürfen ihre Namen auch rückwirkend ändern. Zudem können auch Kinder nun den Nachnamen beider Elternteile erhalten, ebenfalls mit oder ohne Bindestrich. „Die Namensänderungsreform ist ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung in der Ehe und unseren Familien“, betont dazu Sabine Reininger, die Sachgebietsleiterin des Standesamts, wo bereits umfangreiche Maßnahmen zur Vorbereitung ergriffen wurden. Bei Fragen zum neuen Namensrecht kann gerne ein Termin zur Beratung vereinbart werden.