Es tut sich was im Waagerner Tal. Mehr als 15 Jahre ging das Ringen um die Umstrukturierung und die Genehmigungen für den Neubau von Penny-Markt und einem Edeka im Waagerner Tal.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans war aufgrund der geplanten Verlagerung der bereits im Ort ansässigen Edeka- und Penny-Märkte notwendig.
Ziel der Investoren ist die Errichtung eines neuen, zeitgemäßen Einzelhandelszentrums, welches sich aus einem Edeka-Markt mit angeschlossenem Bäckereicafé (Verkaufsfläche von insgesamt rund 1.800 m²) und einem Penny-Markt (Verkaufsfläche von ca. 800 m²) sowie einer Apotheke zusammensetzt. Mit dieser Planung wird eine dauerhafte Sicherung und Erhaltung einer zeitgemäßen, verträglichen Grundversorgung der Stadt gewährleistet. Gleichzeitig werden wohnortnahe Arbeitsplätze für die Zukunft erhalten.
Dafür hatte der Gemeinderat 2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Einzelhandel Penny und Edeka im Waagerner Tal“ gefasst. Es folgte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans – Grundlage für das Planungsrecht.
Im März 2024 hatte der Gemeinderat wieder einen Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans „Einzelhandel Penny und Edeka im Waagerner Tal“ gefasst, woraufhin der Bebauungsplan einen Monat ausgelegt wurde. Über die Änderungen/Ergänzungen im Bebauungsplan stimmte der Gemeinderat im Februar 2025 erneut zur Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfs ab.
Dieses lange Verfahren klingt kompliziert, das ist es auch. Allein 15 Unterlagen – darunter ein Umweltbericht, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Auswirkungsanalyse zur Verlagerung der Märkte, schalltechnische Untersuchungen, verkehrstechnische Beurteilung der Stellplatzanlage usw. sind bei jeder Auslegung Pflicht und gehören bei jeder Auslegung zum Verfahren.
Doch die Baumaschinen schaffen jetzt Fakten. Bis Ende des Jahres soll der neue Penny-Markt fertiggestellt sein. Im Anschluss kann das Gebäude des jetzigen/alten Penny-Markts abgerissen und anschließend mit dem Bau eines neuen Edeka begonnen werden. Zeitliche Angaben dafür – besser nicht. Gemeinderat und Verwaltung können ihren verwalterischen Beitrag leisten, um den Verlauf bestmöglich zu unterstützen. Alles andere liegt bei den Bauherren. (cp)