Aus den Rathäusern

Ehrungen für hervorragende Leistungen 2025

Wie auch in den letzten Jahren werden beim Frühjahrsempfang im März auch die Mitglieder der Neckartenzlinger Vereine geehrt, die im letzten Jahr eine...

Wie auch in den letzten Jahren werden beim Frühjahrsempfang im März auch die Mitglieder der Neckartenzlinger Vereine geehrt, die im letzten Jahr eine hervorragende Leistung erbracht haben.

Unsere Ehrungsrichtlinie wurde hierfür auf neue Beine gestellt und findet 2025 erstmals ihre Anwendung. Es werden nicht nur sportliche Leistungen, sondern auch kulturelle und wissenschaftliche Leistungen geehrt.

Die Vereine wurden bereits um die Meldung der zu ehrenden Personen gebeten.

Die Ehrungsvoraussetzungen sind:

  • Für die sportlichen Ehrungen gelten folgende Kriterien:

a) Kreis-/Bezirksmeisterschaften: Kreis-/Bezirksmeister

b) Württembergische Meisterschaften: 1. - 3. Platz

c) Baden-Württembergische Meisterschaften: 1. - 5. Platz

d) Süddeutsche Meisterschaften: 1. - 10. Platz

e) Deutsche Meisterschaften: Teilnahme

f) Internationale Wettkämpfe, Europa- und Weltmeisterschaften: Teilnahme

  • Bei kulturellen, wissenschaftlichen oder sonstigen Erfolgen ist mindestens ein dritter Platz auf Landesebene zu erzielen.

Auch von Bürgern der Gemeinde Neckartenzlingen können Ehrungsvorschläge mitgeteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Frau Blom (p.blom@neckartenzlingen.de). Die Vorschläge sind bis zum 12.01.2025 schriftlich unter Vorlage eines Nachweises der erbrachten Leistung (z.B. Kopie der Urkunde oder eines Zeitungsartikels) einzureichen.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Altdorf
Altenriet
Bempflingen
Neckartailfingen
Neckartenzlingen

Kategorien

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