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Einbeziehungssatzung „Untere Ortsstraße“ in Oppenweiler

Gemeinde Oppenweiler Rems-Murr-Kreis Einbeziehungssatzung „Untere Ortsstraße“ in Oppenweiler 1. Aufstellungsbeschluss –...
Lageplan Untere Ortsstraße
Foto: roosplan

Gemeinde Oppenweiler

Rems-Murr-Kreis

Einbeziehungssatzung „Untere Ortsstraße“ in Oppenweiler

1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oppenweiler hat am 23.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Untere Ortsstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1, § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel ist es, neue Wohnbauflächen für die ortsnahe Entwicklung zu schaffen und innerhalb des Abgrenzung der Satzung somit die Errichtung eines Einfamilienhauses zuzulassen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist im Lageplan dargestellt. Er umfasst das Flst.- Nr. 420/4 und Nr. 427 sowie einen Teil des bereits teilweise bebauten Flst.- Nr. 422 (der Lageplan ist maßgebend):

[Hier bitte Lageplan einfügen]

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einbeziehungssatzung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Es wurde ein Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung erstellt, der zu dem Ergebnis kam, dass aus gutachterlicher Sicht keine weiteren Untersuchungen für die Artengruppen Vögel, Fledermäuse und Reptilien notwendig sind. Für weitere Artengruppen besteht keine Untersuchungsrelevanz. Ebenfalls wurde die Umweltbelange sowie eine Eingriffs-/Ausgleichbilanz erstellt. Die Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung dient der Orientierung, inwieweit ein Eingriff in das Schutzgut Boden und Biotope ausgeglichen werden muss.

Der Vorentwurf der Satzung und die Begründung jeweils in der Fassung vom 23.09.2025, sowie der Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung vom 15.07.2025 und die Ermittlung der Umweltbelange inkl. Eingriffs- / Ausgleichsbilanz vom 30.09.2025, alle Unterlagen erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17.10.2025 bis 21.11.2025 je einschließlich (Auslegungsfrist)

im Internet unter www.oppenweiler.de veröffentlicht und können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Oppenweiler, Rathaus Schlossstraße 12, 71570 Oppenweiler während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Oppenweiler elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Oppenweiler, den 15.10.2025

Gez.
Bernhard Bühler

Bürgermeister

Erscheinung
Die Brücke – Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oppenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
von Gemeinde Oppenweiler
14.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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