Landratsamt Tübingen
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Eingeschränkte Erreichbarkeit der „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ in der Abteilung Jugend im Landratsamt Tübingen bis Ende Februar 2025

Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe der Abteilung Jugend im Landratsamt Tübingen wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen...

Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe der Abteilung Jugend im Landratsamt Tübingen wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet. Bis voraussichtlich Ende Februar 2025 ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe aus personellen Gründen nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.

Dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr stehen die Mitarbeitenden telefonisch für Anfragen und Beratung zur Verfügung. Das Sekretariat ist unter 07071/207-2104 erreichbar.

Schriftliche Anfragen oder die Übersendung von Nachweisen sind jederzeit per E-Mail an sek.wjh@kreis-tuebingen.de möglich. Unterlagen in Papierform können zu den allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamts (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr) im Sekretariat des Sachgebiets (Raum B 243) abgegeben werden.

Anträge auf Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung sind hiervon nicht berührt. Diese können weiterhin im Fachbereich Erziehungshilfen und Kinderschutz gestellt werden.

Weitere Informationen findet man unter www.kreis-tuebingen.de/wjh.

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirrlingen
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Ausgabe 47/2024

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Hirrlingen

Kategorien

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Politik
von Landratsamt Tübingen
21.11.2024
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