Sehr geehrte Mitglieder, Gönner und interessierter Plebs – Hiermit möchten wir alle Mitglieder zur diesjährigen Generalversammlung der Katzbachbuwa Odna '09 e.V. einladen. Die Sitzung findet am Samstag, 2. November 2024, ab 19.00 Uhr statt. Abgehalten wird die Versammlung im Bolero.
Agenda:
TOP 1 – Feierliche Grußworte des 1. Vorsitzenden
TOP 2 – Rückblick Aktivitäten 2023/2024
TOP 3 – Satzungsänderung § 4 Mitgliedschaft
Bisheriger Wortlaut:
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche (und juristische) Person
werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form. Über den Antrag auf
Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Entspricht ein Bewerber nach Auffassung des Vorstands nicht dem Vereinsprofil, so kann der Antrag auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
(4) Es ist generell zwischen verschiedenen Arten der Mitgliedschaft zu unterscheiden:
a) Aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder unterstützen den Verein bei der Ausführung des Vereinszweckes, gestalten die Vereinstätigkeiten tatkräftig mit und nehmen aktiv an Vereinsveranstaltungen teil. Aktive Mitglieder sind bei Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.
b) Passive Mitglieder
Passive Mitglieder tragen die Ideale und Strukturen des Vereins mit, nehmen jedoch nicht aktiv bei der Ausführung des Vereinszwecks oder Vereinstätigkeiten teil. Daneben steht es passiven Mitglieder offen, an Vereinsveranstaltungen teil-zunehmen, was ausdrücklich begrüßt wird. Passive Mitglieder sind bei Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.
c) Gönner
Gönner befürworten die Ideale und Ziele des Vereins. Die Mitgliedschaft beschränkt sich generell auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für Gönner. Gönner sind bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.
Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch zum passiven Mitglied werden. Sofern der Vorstand nicht widerspricht, wechselt der Mitgliedsstatus zum übernächsten Monat auf den Monat der Antragstellung von „aktiv“ auf „passiv“. Eventuell zu viel bezahlte Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr des Wechsels werden mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres verrechnet.
Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch zum passiven Mitglied werden. Sofern der Vorstand nicht widerspricht, wechselt der Mitgliedsstatus zum übernächsten Monat auf den Monat der Antragstellung von „aktiv“ auf „passiv“. Eventuell zu viel bezahlte Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr des Wechsels werden mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres verrechnet.
[…]
Neuer / Wortlaut:
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person
werden, die seine Ziele unterstützt. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Form. Über den Antrag auf
Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Entspricht ein Bewerber nach Auffassung des Vorstands nicht dem Vereinsprofil, so kann der Antrag auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
(4) Es ist generell zwischen verschiedenen Arten der Mitgliedschaft zu unterscheiden:
a) Aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder unterstützen den Verein bei der Ausführung des Vereinszweckes, gestalten die Vereinstätigkeiten tatkräftig mit und nehmen aktiv an Vereinsveranstaltungen teil. Aktive Mitglieder sind bei Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.
b) Passive Mitglieder
Passive Mitglieder tragen die Ideale und Strukturen des Vereins mit, nehmen jedoch nicht aktiv bei der Ausführung des Vereinszwecks oder Vereinstätigkeiten teil. Daneben steht es passiven Mitglieder offen, an Vereinsveranstaltungen teil-zunehmen, was ausdrücklich begrüßt wird. Passive Mitglieder sind bei Mitgliederversammlungen stimmberechtigt.
c) Gönner
Gönner befürworten die Ideale und Ziele des Vereins. Die Mitgliedschaft beschränkt sich generell auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für Gönner. Gönner sind bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.
Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch zum passiven Mitglied werden. Sofern der Vorstand nicht widerspricht, wechselt der Mitgliedsstatus zum übernächsten Monat auf den Monat der Antragstellung von „aktiv“ auf „passiv“. Eventuell zu viel bezahlte Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr des Wechsels werden mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres verrechnet.
d) Jugendliche und Kinder
Jugendliche sind alle Mitglieder zwischen Vollendung ihres sechzehnten und achtzehnten Lebensjahres. Sie haben bei Mitgliederversammlungen das aktive, nicht jedoch das passive Wahlrecht. Mit der Vollendung ihres achtzehnten Lebensjahres werden Jugendliche zu aktiven Mitgliedern.
Kinder sind alle Mitglieder, die ihr sechzehntes Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie besitzen weder das aktive noch das passive Wahlrecht bei Mitgliederversammlungen.
Ein aktives Mitglied kann auf schriftlichen Wunsch zum passiven Mitglied werden. Sofern der Vorstand nicht widerspricht, wechselt der Mitgliedsstatus zum übernächsten Monat auf den Monat der Antragstellung von „aktiv“ auf „passiv“. Eventuell zu viel bezahlte Mitgliedsbeiträge aus dem Jahr des Wechsels werden mit den Mitgliedsbeiträgen des Folgejahres verrechnet.
[…]
TOP 3 – Bericht der Schatzmeisterin
TOP 4 – Bericht der Kassenprüfer
TOP 5 – Ausblick Aktivitäten
TOP 6 – Faschingskampagne 2025
TOP 7 – Entlastung der Vorstandschaft
TOP 8 – Wahlen
TOP 9 – Anträge
TOP 8 – Sonstiges
Anträge sind unser Allerheiligstes und bis zu Allerheiligen am 1. November 2024 an den 1. Vorsitzenden Rouven Schmitt oder den Schriftführer Thomas Krapp zu übermitteln.
Um möglichst vollzählige Anwesenheit wird gebeten.
Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit,
die Vorstandschaft