Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Unterkirnach werden hiermit zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen, auf
Dienstag, den 13. Mai 2025, um 19.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses, Villinger Str. 5.
Tagesordnung:
1. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
2. Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächen
3. Beschlussfassung über die Aufhebung aller früheren Beschlüsse der Jagdgenossenschaft
4. Beschlussfassung über die künftige Verwaltung der Jagdgenossenschaft (erneute Übertragung auf den Gemeinderat oder Selbstverwaltung)
5. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Satzung der Jagdgenossenschaft
6. Evtl. Wahl eines Jagdvorstandes (bei Selbstverwaltung)
7. Sachstandsbericht der Jagdpächter
8. Verschiedenes
Hinweis:
Die Eigentümer von Grünflächen auf der Gemarkung Unterkirnach bilden die Jagdgenossenschaft. Die Mitgliedschaft bei der Jagdgenossenschaft entsteht also automatisch, wenn Eigentum an einem dazugehörenden Grundstück besteht.
Die Versammlung ist nichtöffentlich. Die Jagdgenossen können sich gegen Vorlage einer Vollmacht vertreten lassen.
Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke) oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst mit Ausnahme von Eigenjagdbezirken alle Grundflächen der Gemeinde Unterkirnach, abzüglich der abgegliederten und zuzüglich der angegliederten Grundflächen.
Anfragen, ob Eigentümer der Jagdgenossenschaft angehören, können per Telefon unter 07721 800841 oder per E-Mail unter hauptamt@unterkirnach.de gestellt werden