Aus den Rathäusern

Einladung zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 30.09.2024 um 19:00 Uhr , im Bürgerhaus Bierlingen, Großer Bürgersaal, 1. OG, Hauptstraße...

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, den 30.09.2024 um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus Bierlingen, Großer Bürgersaal, 1. OG, Hauptstraße 11, 72181 Starzach wird die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Sitzung über den YouTube-Kanal der Gemeinde zu verfolgen. Den Link hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde www.starzach.de.

TAGESORDNUNG

Nr.

Betreff

1.

Verpflichtung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

2.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung des Technischen- und Umweltausschusses

3.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung des ständigen Umlegungsausschusses

4.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Starzel-Wasserversorgungsgruppe

5.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Börstingen

6.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gäuwasserversorgungsgruppe

7.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nordstetter Wasserversorgung

8.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Entsendung einer Vertreterin oder eines Vertreters in die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Rottenburg am Neckar

9.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Entsendung weiterer Vertreterinnen oder Vertreter in den Beirat der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zwecke des Betriebs einer Seniorenwohnanlage

10.

Besetzung von verschiedenen internen und externen Gremien
hier: Besetzung Lenkungsausschuss "Gemeindeentwicklungsprojekt Starzach 2025, gemeinsam mehr erreichen"

11.

Wahl der Stellvertretenden des Bürgermeisters

12.

Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
Hier: Spenden im 2. und 3. Quartal 2024

13.

Aufnahme eines Investitionskredits

14.

Neubau einer Doppelgarage und Errichtung eines außenliegenden Treppenaufgangs auf dem Flst.-Nr. 2585, In der Röte 6 72181 Starzach, Ortsteil Wachendorf
Hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB

15.

Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage auf dem Flst.-Nr. 12/17, Steigacker 6, 72181 Starzach, Ortsteil Sulzau, hier: Erteilung Befreiung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB

16.

Terrassenerweiterung und Errichtung eines Vordaches über der Eingangstür auf dem Flst.-Nr. 1108/9, Holzwiesenstraße 30, 72181 Starzach, Ortsteil Wachendorf
Hier: Befreiungsantrag und Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB

17.

Erstellung eines Schuppens auf den Flst.-Nr. 105 und 108, Pfarrgasse, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen
Hier: Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB

18.

Anbau eines Geräteschuppens an der Südseite der bestehenden Überdachung auf dem Flst.-Nr. 339/2, Sportplatzweg 40, 72181 Starzach, Ortsteil Felldorf

19.

Bauvoranfrage – Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst.-Nr. 75/3, Brechengasse 19, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen
Hier: Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach $ 36 Abs. 1 BauGB

20.

Einbringung des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsjahre 2024 & 2025

21.

Bekanntgaben

22.

Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Gez.

Thomas Noé

Bürgermeister

Zu Tagesordnungspunkt 1

Bevor die gewählten Gemeinderatsmitglieder ihre Arbeit offiziell aufnehmen können, sind diese nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung in der ersten Sitzung durch den Bürgermeister öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.

Zu Tagesordnungspunkt 2 - 10

Mit Beginn der neuen Amtsperiode des Gemeinderates sind auch die Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse bzw. Vertreter für die verschiedenen Verbände neu zu besetzen. Bei der Bildung der Ausschüsse geht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg grundsätzlich von einer Einigung aus. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden, hat die Besetzung durch getrennte Wahlen zu erfolgen.

Zu Tagesordnungspunkt 11

Nach § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 14 der aktuell gültigen Hauptsatzung der Gemeinde bestellt der Gemeinderat nach jeder Gemeinderatswahl neu aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Es handelt sich hierbei um eine Verhinderungsstellvertretung. Es wird vorgeschlagen, für jeden Ortsteil eine ehrenamtliche Stellvertretung zu bestellen. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.

Zu Tagesordnungspunkt 12

Im Spendenzeitraum für das 2. und 3. Quartal 2024 gingen insgesamt Spenden in Höhe von 5.673,71 Euro ein. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hat der Gemeinderat über die endgültige Annahme der Spenden zu entscheiden.

Zu Tagesordnungspunkt 13

Um die Liquidität der Gemeinde zu sichern, ist es erforderlich, einen weiteren Investitionskredit aufzunehmen. Gemäß § 87 Abs. 3 GemO können nicht genutzte Kreditermächtigungen der letzten zwei Haushaltsjahre nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde von der Gemeinde ausgeschöpft werden.

Obwohl bereits in der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2024 und 24.06.2024 Kreditaufnahmen beschlossen und danach umgesetzt wurden, ist aufgrund Zahlungen weiterer Rechnungen des Bauvorhabens „Erweiterung Kindergarten Wachendorf“ und der Fortführung des Bauvorhabens „Erweiterung Kindergarten Bierlingen“ sowie unter Berücksichtigung der Liquiditätsentwicklung des aktuellen und der folgenden Jahre sowie der zu erwartenden Auszahlungen für laufende Bauprojekte eine weitere Kreditaufnahme notwendig.

Zu Tagesordnungspunkt 14

Auf dem Flst. 2585, In der Röte 6, 72181 Starzach, Ortsteil Wachendorf soll eine Doppelgarage errichtet werden. In diesem Zuge ist die Errichtung eines Treppenaufgangs auf der nordöstlichen Seite des bestehenden Wohnhauses mit vorgesehen.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Brühl II – 1. Änderung“. Die Bauherren beantragen mehrere Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, den beantragten Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 15

Auf dem Flst. 12/17, Steigacker 6, 72181 Starzach, Ortsteil Sulzau soll ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mühlacker III. – 1. Änderung“. Die Bauherren beantragen mehrere Befreiungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat mit einer Ausnahme vorgeschlagen, den beantragten Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 16

Auf dem Flst. 1108/9, Holzwiesenstraße 30, 72181 Starzach, Ortsteil Wachendorf soll eine Erweiterung/Verlängerung der bestehenden Terrasse sowie die Errichtung eines Vordaches über der Eingangstür erfolgen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Freizeitgebiet Holzwiesen, 1.-3. Änderung“. Die Bauherren beantragen die Befreiung der Baugrenze. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, der beantragten Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 17

Auf den Flst. 105 + 108, Pfarrgasse, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen soll ein Schuppen mit einer Holzwerkkonstruktion errichtet werden. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteils Bierlingen und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, dem Anbau zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 18

Auf dem gemeindeeigenen Flst. 339/2, Sportplatzweg 40, 72181 Starzach, Ortsteil Felldorf soll ein eingeschossiger Geräteraumanbau anschließend an die bestehende Überdachung am bestehenden Sportheimgebäude erfolgen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Fuchsgrube - Änderung und Erweiterung“. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, dem Bau des Schuppens zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 19

Auf dem Flst. 75/3, Brechengasse 19, 72181 Starzach, Ortsteil Bierlingen soll ein Wohnhaus mit einer Garage errichtet werden. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Ortsteils Bierlingen und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, dem Bauvorhaben grundsätzlich zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 20

Seitens der Verwaltung wird in der Sitzung der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 in den Gemeinderat eingebracht. Bei der Haushaltseinbringung findet weder eine Beratung noch eine Diskussion zum Planentwurf statt. Diese sowie die Beschlussfassung sind nach bisheriger Planung für den 18.11.2024 vorgesehen. Mögliche Anträge seitens des Gremiums sind im Vorfeld zu der stattfindenden nichtöffentlichen Klausurtagung am 12.10.2024 bei der Finanzverwaltung einzureichen.

Zu Tagesordnungspunkt 21

Durch den Bürgermeister werden Informationen zu verschiedenen Themen bekannt gegeben.

Zu Tagesordnungspunkt 22

Den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten wird Gelegenheit gegeben, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu stellen.

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Starzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Starzach
27.09.2024
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