Zur ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Weiler zum Stein e.V. lade ich gemäß § 9 Abs. 1ff der Satzung herzlich ein.
Sie findet statt am
Freitag, dem 14. März 2025, um 19:30 Uhr
im Vereinszimmer Weiler zum Stein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Vorlesung und Beschluss über die Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung
3. Bericht des Vorstandes und aus den Abteilungen
4. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Vorstandswahlen
6.1. Wahl der/die 1. Vorsitzende
6.2. Wahl der/die Schriftführer/in
7. Bestätigung der Abteilungsleiter und Stellvertreter
8. Bestätigung des Jugendleiters Sport
9. Bestätigung von bis zu 3 Beisitzern/-innen aus den Abteilungen Gesang und Sport
10. Wahl der Kassenprüfer
11. Verschiedenes
Nach § 9 Abs.4 der Satzung können Anträge zur Mitgliederversammlung vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit Begründung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn
zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
René Kunze
1. Vorstand TSV Weiler zum Stein e.V.