TSV Weiler zum Stein e. V.
71397 Leutenbach
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Sonstige

Einladung zur Mitgliederversammlung am 14.03.2025

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Weiler zum Stein e.V. lade ich gemäß § 9 Abs. 1ff der Satzung herzlich ein. Sie findet statt am ...

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Weiler zum Stein e.V. lade ich gemäß § 9 Abs. 1ff der Satzung herzlich ein.

Sie findet statt am

Freitag, dem 14. März 2025, um 19:30 Uhr

im Vereinszimmer Weiler zum Stein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Vorlesung und Beschluss über die Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung

3. Bericht des Vorstandes und aus den Abteilungen

4. Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer

5. Entlastung des Vorstandes

6. Vorstandswahlen

6.1. Wahl der/die 1. Vorsitzende

6.2. Wahl der/die Schriftführer/in

7. Bestätigung der Abteilungsleiter und Stellvertreter

8. Bestätigung des Jugendleiters Sport

9. Bestätigung von bis zu 3 Beisitzern/-innen aus den Abteilungen Gesang und Sport

10. Wahl der Kassenprüfer

11. Verschiedenes

Nach § 9 Abs.4 der Satzung können Anträge zur Mitgliederversammlung vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit Begründung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn

zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.

Mit freundlichen Grüßen

René Kunze

1. Vorstand TSV Weiler zum Stein e.V.

Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

Leutenbach

Kategorien

Sonstige
Sport
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