1. Taekwondo-Club 1982 Hambrücken e. V.
76707 Hambrücken
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Kampfsport

Einladung zur Mitgliederversammlung (ohne Wahlen)

Am Freitag, den 6. Juni 2025 um 19.00 Uhr findet die jährliche Mitgliederversammlung des Taekwondo-Clubs Hambrücken mit Rechenschaftsberichten...

Am Freitag, den 6. Juni 2025um 19.00 Uhr findet die jährliche Mitgliederversammlung des Taekwondo-Clubs Hambrücken mit Rechenschaftsberichten der Vorstandschaftund Satzungsänderungen in der Clubhaus-Gaststätte des FV Hambrücken statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Feststellen der Beschlussfähigkeit

3. Totengedenken

4. Rechenschaftsberichte

a) 1. Vorsitzender

b) Stellvertretende Vorsitzende

c) Kassiererin und Stellv. Kassier

d) Schriftführerin

e) Jugendleiter

f) Beisitzer

g) Wirtschafts-Ausschuss

h) Trainer und Übungsleiter

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Aussprache zu den Berichten

7. Entlastung der Vorstandschaft

Pause

8. Vorstellen der geplanten neuen Beitragsordnung und der Satzungsänderungen.

9. Abstimmung über Anträge der Vorstandschaft auf Satzungsänderung. Die nachfolgenden Formulierungen entsprechen im Wortlaut den geplanten Satzungsänderungen:

1.) Erweiterung von § 6a Rechte und Pflichten der Mitglieder“ um den neuen Absatz 5:

„(5) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Zu zahlen sind:

  • ein monetärer Mitgliederbeitrag
  • ein monetärer Beitrag an den Landes- und Bundessportfachverband

Einzelheiten werden in der Beitragsordnung geregelt.“

Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 6 und des bisherigen Absatzes 6 in Absatz 7;

2.) Erweiterung des § 9 „Vereinsorgane“um den neuen Buchstaben b):

(1) Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand (siehe § 10 A)

b) die Kernvorstandschaft (siehe § 10 B)

c) die Mitgliederversammlung (siehe § 11)

3.) Erweiterung des § 9 „Vereinsorgane“um den neuen Absatz 6:

„(6) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vereins- und Organämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine solche entgeltliche Tätigkeit trifft die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.“

4.) Umbenennung des bisherigen „§ 10 Vorstand“ in „§ 10 A Vorstand“

5.) Erweiterung von § 10 Absatz 3 um die neuen Buchstaben g) und h):

(3) „Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm stehen insbesondere folgende Entscheidungen zu:

„g) In begründeten Einzelfällen Stunden oder Erlassen von ganzen oder teilweisen Mitgliederbeiträgen.“

„h) Vorläufige Anhebung von Mitgliederbeiträgen für ein Wirtschaftsjahr von bis zu 30 Prozent des bisherigen Mitgliederbeitrages nach Erhöhung von Pflichtbeiträgen an zugehörige Sportfachverbände. Durchgeführte Veränderungen von Mitgliederbeiträgen durch den Vorstand müssen im Nachhinein von den Mitgliedern bei der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.“

6.) Neuschaffung von „§ 10 B Kernvorstandschaft“ mit den Absätzen 1 und 2:

„(1) Die Kernvorstandschaft besteht aus den drei hauptverantwortlichen Vorstandsmitgliedern 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassier oder seinem Stellvertreter.“

„(2) Die Kernvorstandschaft entscheidet am Ende des Wirtschaftsjahres nach der Finanzlage des Vereins über Anträge von Mitgliedern auf finanziellen Zuschuss durch den Verein bei Ausgaben gemäß dem Vereinszweck als Aktive oder Trainer. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Startgebühren bei Turnieren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Lehrgangsgebühren, u. ä.“

10. Ehrungen

11. Behandlung von eingegangenen Anträgen

12. Vorhaben in 2025/26

13. Verschiedenes

Anträge zur Versammlung können bis 02.06.2025 beim 1. Vorsitzenden, Adenauerstr. 16, 76707 Hambrücken (per E-Mail: vorstand@taekwondo-hambruecken.de) oder im Training bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern in schriftlicher Form eingereicht werden.

Bei Mitgliedern, die für eine Ehrung für langjährige Mitgliedschaft (ab 10 Jahren in 5er-Schritten) in Frage kommen, bitten wir um namentliche rechtzeitige Anmeldung.

Stephan Heck, 1. Vors.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Hambrücken

Kategorien

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Sport
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