Am Dienstag, 26. November 2024, findet um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Leutenbach eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Hierzu ist die Bevölkerung freundlich eingeladen.
1. | Hochwasserereignis vom 3.6.2024: Sachstandsbericht Das Hochwasser vom 03.06.2024 hatte für die Gemeinde, vor allem für die Anlieger des Buchenbachs, gravierende Auswirkungen. Dank des großen Einsatzes der Anlieger des Buchenbachs, der Freiwilligen Feuerwehr, des Bauhofs, des Katastrophenstabs sowie der Mitarbeiter der Gemeinde konnten die von außen sichtbaren Auswirkungen zügig beseitigt werden. Dennoch verbleiben für die Anlieger zum Teil bis heute ein hoher bürokratischer Aufwand im Umgang mit Versicherungen und vor allem die Sorge, dass sich ein derartiges Ereignis wiederholt. Neben der Kooperation mit Berglen und Winnenden für die vereinbarte Durchführung einer Flussgebietsuntersuchung hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten gemeldete Mängel am Bachlauf sowie Fragen aus der Veranstaltung in der Rems-Murr-Halle von Anfang Juli aufgearbeitet. Die Verwaltung berichtet über durchgeführte und begonnene Maßnahmen sowie aus vorangegangenen Untersuchungen gewonnene Erkenntnisse zum Hochwasserschutz am Buchenbach. Anfang 2025 soll nochmals eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. |
2. | Förderprogramme Klimaschutz 2025 Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.11.2024 empfohlen, im Jahr 2025 für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen 40.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Budget soll für die Förderung von Balkonkraftanlagen, von Dach-Photovoltaikanlagen und von Lastenrädern eingesetzt werden. |
3. | Anpassung der Gebühren für die Schulkindbetreuung Der Gemeinderat berät über eine Anpassung der Gebühren für die Kernzeit- und Ferienbetreuung. Zuletzt wurden die Gebühren im Jahr 2014 erhöht. |
4. | Erlass einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Leutenbach ab 1.1.2025 Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg, welche zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte. In Baden-Württemberg wird das modifizierte Bodenwertmodell angewendet. Dieses Modell berechnet die Grundsteuer vorrangig auf Basis des Bodenrichtwerts und der Grundstücksfläche. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird der Wert von Gebäuden im baden-württembergischen Modell nicht berücksichtigt. Aufgrund dieser neuen Berechnung ändern sich die Messbeträge eines jeden Grundstücks. Der Messbetrag ist die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Der Gemeinderat legt auf Basis der neuen Messbeträge die neuen Grundsteuerhebesätze fest. |
5. | Kalkulation Wasserzins für das Haushaltsjahr 2025 Der Gemeinderat entscheidet auf Grundlage der aktuellen Kalkulation über die Höhe des Wasserzinses. |
6. | Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr sowie Der Gemeinderat entscheidet auf Grundlage der erstellten Kalkulationen über die ab 2025 geltende Gebührenhöhe. |
7. | Gemeindewerke Leutenbach: Aufnahme eines Darlehens Aufgrund von Investitionen ins Wassernetz wird die Aufnahme eines Darlehens über 500.000 Euro notwendig. |
8. | Annahme von Spenden und Sponsoring-Geldern Nach der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat darüber entscheiden, ob der Gemeinde bzw. ihren Einrichtungen zugedachte Spenden angenommen werden. |
9. | Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden am 4.12.2024: Weisungserteilung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach Der Gemeinderat erteilt Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung zu folgenden Themen:
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10. | Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwasserklärwerk Buchenbachtal am 11.12.2024: Weisungserteilung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach Der Gemeinderat erteilt Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Verbandsversammlung (Thema: Haushaltsplan 2025). |
11. | Aufsichtsratssitzung und Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaften Leutenbach am 2.12.2024: Weisungserteilung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach Der Gemeinderat erteilt Weisung an die Vertreter der Gemeinde Leutenbach zur Stimmabgabe in der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlungen am 2.12.2024 (Thema insbesondere Wirtschaftspläne 2025). |
12. | Bekanntgaben / aktuelle Informationen |
Die Unterlagen zur öffentlichen Sitzung können rechtzeitig vor dem Sitzungstag über die Gemeindehomepage unter leutenbach.ris-portal.de abgerufen werden.
Leutenbach, den 21. November 2024
gez.
Jürgen Kiesl
Bürgermeister