Anmeldung zur Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung ist bis spätestens 20.01.2025 erforderlich.
Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm als Verwalter der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Obereisesheim hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen.
Die Versammlung findet am
Montag, 27.01.2025, um 16.00 Uhr Sitzungssaal der Ortsverwaltung, Hauptstraße 34 in Obereisesheim statt.
Tagesordnung Jagdgenossenschaftsversammlung
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
4. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gem. § 15 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg
5. Mitteilung über die Abtrennung des Eigenjagdbezirks der Stadt Neckarsulm vom genossenschaftlichen Jagdbezirk
6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung
7. Sonstiges
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Obereisesheim (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke, ausgenommen Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gewertet. Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
Der Sitzungssaal ist am Versammlungstag ab 15.00 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Eheleuten. Zwischenzeitlich, d.h. nach Aufstellung des Jagdkatasters im Grundbuch eingetragene Änderungen von Eigentumsverhältnissen, können bei der Stimmkartenausgabe nur berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.
Anmeldung erforderlich bis 20.01.2025.
Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 20.01.2025 bei der Stadtverwaltung Neckarsulm, Verwaltungsstelle Obereisesheim, Tel. 07132/35-1604,
E-Mail: obereisesheim@neckarsulm.de anzumelden.