TSV Heiningen 1892 e. V.
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Einzug der Mitgliedsbeiträge steht bevor – Erinnerung an die Abgabe von Ermäßigungsnachweisen

Wie in jedem Jahr erfolgt der Einzug der Mitgliedsbeiträge zum TSV Heiningen auch in diesem in zwei Etappen. So werden die Mitgliedsbeiträge zum TSV-Hauptverein...

Wie in jedem Jahr erfolgt der Einzug der Mitgliedsbeiträge zum TSV Heiningen auch in diesem in zwei Etappen. So werden die Mitgliedsbeiträge zum TSV-Hauptverein im Laufe des April eingezogen, der Einzug der verschiedenen Abteilungsbeiträge erfolgt dann im Juli 2025.

Vereinsmitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, sind dazu verpflichtet, ihre Hauptvereins- und Abteilungsbeiträge unaufgefordert bis zum 31. März 2025 auf das folgende Beitragskonto des TSV Heiningen zu überweisen:

Kontoinhaber: TSV Heiningen 1892 e. V.

Bankinstitut: Volksbank Göppingen

IBAN: DE42 6106 0500 0500 8240 02

Dabei ist als Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag“ und der Name des Mitglieds, für den der Beitrag entrichtet wird, anzugeben.

Ferner weißen wir darauf hin, dass alle Mitglieder, die aus besonderen Gründen Anspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags besitzen und ihn wahrnehmen möchten, den entsprechenden Ermäßigungsnachweis unserer TSV-Geschäftsstelle bis spätestens 14. März 2025 zukommen lassen sollten.

Laut unserer Beitragsordnung betrifft dies

- Mitglieder über 18 Jahre, die noch zur Schule gehen, studieren, sich in Ausbildung befinden, einen Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren

sowie

- Rentner/-innen unter 65 Jahren und Behinderte bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises.

Bitte beachten Sie, dass alle Nachweise, die zeitlich befristet gelten, also z. B. Schul- oder Studienbescheinigungen und solche über das Absolvieren eines Freiwilligendienstes, in jedem Jahr neu bei uns eingereicht werden müssen. Vielen Dank!

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
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Ausgabe 10/2025
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