Sozialverband VdK
72379 Hechingen
Soziales

Entlastung bei Zuzahlung zu Arzneimitteln

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige...

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung 10 % des Verkaufspreises, jedoch höchstens 10 € und mindestens 5 €. Bislang mussten Versicherte, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht lieferbar war und sie mehrere Packungen in der Apotheke erhielten, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht mehr doppelt.

Erscheinung
Stadtspiegel Hechingen – Lokalzeitung mit den Amtlichen Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2024

Orte

Hechingen

Kategorien

Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK, Ortsverband Boll
22.03.2024
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