Mit der Ausschreibung der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" will das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage sind die Innovationsstrategie sowie die Bioökonomiestrategie des Landes.
Unternehmen, die sich für eine Aufnahme in die Förderlinie bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung einführen. Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.
Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist eine Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist.
Aufnahmeanträge, die bis zum 31. August 2025 beim Regierungspräsidium Freiburg vollständig vorliegen, gehen in das Auswahlverfahren der neuen Förderrunde ein.
Für die Bewerbung notwendige Formulare bzw. Orientierungshilfen können auf der Internetseite rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre abgerufen werden.
Die Unterlagen zu den Projekten müssen bis spätestens 31.07.2025 bei der Gemeinde/Stadt vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung infrage kommen könnte, so wenden Sie sich an das Hauptamt, Tel. 07455 9381-15, E-Mail: hauptamt@dornhan.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.