Fragestunde für die Bürger
Die Bürgerfragestunde findet zu Beginn jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung statt. Bürgerinnen und Bürger können allgemein interessierende Fragen stellen, die von der Verwaltung sofort oder, falls nähere Prüfungen erforderlich sind, später schriftlich beantwortet werden. Die Bürgerfragestunde ist kein Platz für Abklärung oder Diskussion von Einzelproblemen.
Vorstellung der Planung Hochwasserrückhaltung „Geschworene-Holz-Klinge“ durch das Büro Winkler und Partner
Das Büro Winkler und Partner, Stuttgart, hat die Starkregenrisikomanagement-Planung für die Gemeinde Roigheim erarbeitet. Darin wird der Bereich um die „Geschworene-Holz-Klinge“ als problematisch angesehen. Das Büro wurde daher von der Gemeinde beauftragt, eine mögliche Rückhaltmöglichkeit an der Klinge zu untersuchen. Das Büro wird das Ergebnis in der Gemeinderatssitzung vorstellen. Eine große Lösung (Damm), deren Kosten auf ca. 1,65 Mio. Euro geschätzt werden, scheitert an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. In der Sitzung soll eine Alternative aufgezeigt werden.
Vorstellung der Fördermöglichkeiten durch die Limesregion Hohenlohe-Heilbronn
Die Gemeinde Roigheim ist Mitglied in der LEADER-Kulisse Limesregion Hohenlohe-Heilbronn. Ein Vertreter der Geschäftsstelle wird die Fördermöglichkeiten durch Leader in der Sitzung vorstellen. In Roigheim wurden bisher der Erlebnispfad im Wald für Kinder und der Außenbereich des Bürgerhauses gefördert. Es ist auch möglich, finanziell aufwändigere Maßnahmen mit einem aufwändigeren Verfahren zu fördern. „LEADER“ steht für die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ (Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale).
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Flst.-Nr. 45, Hauptstraße 69, Roigheim
Für das genannte Projekt existiert kein Bebauungsplan, sodass das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 in Verbindung mit § 36 BauGB erforderlich ist.
Anbringung eines Werbeschildes auf dem Grundstück Flst-Nr. 5, Hauptstraße 31, Roigheim
Für das genannte Projekt existiert kein Bebauungsplan, sodass das Einvernehmen der Gemeinde nach § 34 in Verbindung mit § 36 BauGB erforderlich ist.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
Die Beschlüsse aus den nicht öffentlichen Sitzungen sind bekannt zu geben.