Die bereits veröffentlichte Gebührenordnung der Musikschule ab Oktober 2024 musste wegen der fehlenden Anmeldegebühr (in der Tabelle unter Ziffer 7) ergänzt werden.
Gemeinde Obersulm
Landkreis Heilbronn
Gebührenordnung
für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Obersulm
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule sind Gebühren zu entrichten.
Der Gemeinderat hat am 22.7.2024 folgende Gebührenordnung beschlossen:
§ 2 Höhe der Gebühren
Die Gebühren sind Jahresgebühren, die in 12 Monatsraten zu bezahlen sind.
§ 3 Ermäßigung der Gebühren
(1) Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie die Musikschule besuchen. Für das zweite Kind beträgt die Ermäßigung 30 v.H., für das dritte und jedes weitere Kind 50 v.H. Bei der Ermäßigung sind ohne Rücksicht auf das Alter der Schüler die Tarifgruppen maßgebend, wobei die Tarifgruppe mit dem höchsten Gebührensatz an erster Stelle steht und die Ermäßigungen auf die jeweils niedrigeren Tarifgruppen gewährt werden. Stichtag ist der Schuljahresbeginn.
(2) Mehrfachermäßigung wird gewährt, wenn sich ein Schüler für mehrere gebührenpflichtige Fächer anmeldet. Für das zweite Fach beträgt die Ermäßigung 30 v.H., für das dritte und jedes weitere Fach 50 v.H. Bei der Ermäßigung sind die Tarifgruppen maßgebend, wobei die Tarifgruppe mit dem höchsten Gebührensatz an erster Stelle steht und die Ermäßigungen auf die jeweils niedrigeren Tarifgruppen gewährt werden. Stichtag ist der Schuljahresbeginn.
Beim Zusammentreffen von Ansprüchen aus Ermäßigungsarten (1) und (2) werden die Ermäßigungen in der Reihenfolge Geschwisterermäßigung - Mehrfachermäßigung berechnet.
(3) Bei besonderer Begabung oder Bedürftigkeit kann das Schulgeld auf Antrag ermäßigt werden. Gute Leistungen und zuverlässige Mitarbeit werden dabei vorausgesetzt. Über den Antrag entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger.
(4) In besonders gelagerten Fällen (z.B. Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen) kann Gebührenermäßigung gewährt werden. Diese beträgt 30 v.H. Weitere Ermäßigungen nach Abs. 1 – 3 werden in diesem Fall nicht gewährt. Schüler und Studenten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Ermäßigung nur auf Nachweis.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsweise der Gebühren
Die Gebühren entstehen zum 1. des jeweiligen Monats und werden zum 15. des gleichen Monats fällig. Alle Zahlungen sind an die Gemeindekasse Obersulm zu richten. Zahlungspflichtig sind die Musikschüler, bei Jugendlichen die Erziehungsberechtigten der Schüler. Für Jugendliche, die über einen Verein unterrichtet werden, ist der Verein für die Zahlung zuständig.
Die Gebühren sind auch für die Ferien, die sonstigen schulfreien Tage und für die gesetzlichen Feiertage zu zahlen. Dasselbe gilt, wenn ein Schüler dem Unterricht fernbleibt, ohne dass eine Abmeldung oder ein Ausschluss erfolgt ist.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Ausgefertigt: Obersulm, 23.7.2024
gezeichnet
Björn Steinbach
Bürgermeister
Hinweis für Schüler aus Lehrensteinsfeld: Der Gemeinderat von Lehrensteinsfeld hat in seiner Sitzung vom 21.7.2005 beschlossen, dass für Schüler aus Lehrensteinsfeld eine monatliche Sonderzahlung von 5 € erhoben wird.