1. Beratung und Verabschiedung der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 der Gemeinde Obersulm sowie des Wirtschaftsplans des gemeinnützigen Eigenbetriebs Kultur und Sport
In der Sitzung am 13.1.2025 wurden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Finanzplans 2025 der Gemeinde Obersulm und des Wirtschaftsplans gEigB Kultur & Sport eingebracht. Die Beratung und Verabschiedung erfolgte in der Sitzung am 27.1.2025.
Die Haushaltssatzungen werden in den Obersulmer Nachrichten veröffentlicht.
2. Geldanlage durch den gEigB Kultur + Sport in Spezialfonds; Jahresbericht 2024 an den Gemeinderat nach den Anlagerichtlinien
Die Gemeinde hat im Jahr 2002 und 2005/06 Anteile der Fonds Deka-Kommunal Euroland Balance erworben. Nach den Anlagerichtlinie vom 7. Okt. 2002 ist dem Gemeinderat regelmäßig über die Fondsentwicklung zu berichten. Der Gemeinderat nahm von der Entwicklung des Fonds Kenntnis.
3. Pfarrgasse 4/1 in Obersulm-Affaltrach
hier: Abbruch der Scheune
In der Sitzung am 6.5.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, das Grundstück Pfarrgasse 4/1 zu erwerben. Der Erwerb wurde zwischenzeitlich getätigt. Auf dem Grundstück befinden sich neben dem Wohnhaus eine große Scheune, ein Schuppen
und ein großer Gewölbekeller. Da vor allem die Scheune marode ist, soll in diesem Jahr auf dem Grundstück der Abriss von Scheune, Schuppen und Anbauten durchgeführt werden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
4. Bebauungsplanverfahren „Kleines Feldle“ und Erlass örtlicher Bauvorschriften
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für einen großflächigen Betrieb des Lebensmitteleinzelhandels zur Sicherung der Grundversorgung in Obersulm und Löwenstein, gemischte Bauflächen und einen Standort für den Recyclinghof. Dieser soll, wie in jüngster Zeit im Landkreis üblich, in unmittelbarer Nähe eines
Einzelhandelsbetriebs angesiedelt werden. Dadurch sollen Synergieeffekte zwischen Einkaufen und Recyclingtätigkeit geschaffen werden. Der zu überplanende Bereich ist derzeit im Flächennutzungsplan für den Verwaltungsraum
Obersulm-Löwenstein als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Um den Zielen und Zwecken der Planung gerecht zu werden, erfolgt im Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplans. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde vom Gemeinsamen Ausschuss bereits am 9.1.2025 gefasst. In der Sitzung am 27.1.2025 wurde vom Gremium
mehrheitlich beschlossen, einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften aufzustellen. Der Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens wurde, sofern erforderlich, mehrheitlich zugestimmt.
5. Bebauungsplanverfahren „Brücklesäcker, 1. Änderung" in Obersulm-Willsbach im beschleunigten Verfahren
hier: Behandlung der Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 21.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Brücklesäcker, 1. Änderung“ vom 21.10.2024 mit Begründung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 8.11. bis einschließlich 9.12.2024 im Internet veröffentlicht bzw. lag öffentlich aus. Gleichzeitig wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In der Sitzung erfolgten die Behandlung der Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss, der einstimmig beschlossen wurde.
Im Ratsinformationssystem unter obersulm.ris-portal.de können Sie sich über die einzelnen Tagesordnungspunkte der Sitzung informieren.