Aus den Rathäusern

Erholung im Wald – Veranstaltungen auf dem Grillplatz Jägerweg Wannweil

Entsprechend dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 1 darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Allerdings hat sich der Waldbesucher...

Entsprechend dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 1 darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Allerdings hat sich der Waldbesucher dabei so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

Bitte melden Sie sich beim Bürgermeisteramt Wannweil, bei Frau Baumann (Telefon 0 71 21 – 95 85 23, E-Mail: sandra.baumann@gemeinde-wannweil.de) an, wenn Sie den Grillplatz nutzen möchten. Grundsätzlich ist eine Anmeldung bzw. eine Genehmigung ab einer Gruppengröße von 10 Personen erforderlich. Sofern notwendig kann hierbei auch der Einsatz eines PKW für den An- und Abtransport genehmigt werden.

Bürgermeisteramt Wannweil

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025

Orte

Wannweil

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Wannweil
06.03.2025
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