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Rechtsverordnung der Stadt Bad Wimpfen über die Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten
Zur Unterstützung der Gastronomie und um die positiven Effekte auf die Betriebe in der Altstadt zu festigen, soll die Sperrzeit auch im Jahr 2025 verkürzt werden. Für Schank- und Speisewirtschaften mit Außenbewirtschaftung (Gartenwirtschaften Terrassen, Straßencafé, Freisitzflächen) soll im gesamten Stadtgebiet in den Sommermonaten 1.5.2025 bis 30.9.2025 die Sperrzeit auf 23.00 Uhr festgesetzt werden.
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