Stadt Bad Wimpfen
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74206 Bad Wimpfen
Aus den Rathäusern

Erläuterungen Gemeinderat 30.4.2025

zu TOP 1 Mitteilungen des Bürgermeisters zu TOP 2 Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse zu TOP 3 Rechtsverordnung der Stadt Bad...

zu TOP 1

Mitteilungen des Bürgermeisters

zu TOP 2

Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse

zu TOP 3

Rechtsverordnung der Stadt Bad Wimpfen über die Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten

Zur Unterstützung der Gastronomie und um die positiven Effekte auf die Betriebe in der Altstadt zu festigen, soll die Sperrzeit auch im Jahr 2025 verkürzt werden. Für Schank- und Speisewirtschaften mit Außenbewirtschaftung (Gartenwirtschaften Terrassen, Straßencafé, Freisitzflächen) soll im gesamten Stadtgebiet in den Sommermonaten 1.5.2025 bis 30.9.2025 die Sperrzeit auf 23.00 Uhr festgesetzt werden.

zu TOP 4

Beantwortung schriftlicher Fragen

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Aus der Mitte des Gemeinderates

Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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Bad Wimpfen

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Aus den Rathäusern
von Stadt Bad Wimpfen
26.04.2025
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