Aus den Rathäusern

Ermittlung und Festsetzung des Betreuungsentgeltes für die Kita – Vorlage eines Einkommensnachweises

Die Entgelte für die Kindertageseinrichtungen werden aufgrund des Jahres-Bruttoeinkommens festgesetzt. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung. Deshalb...

Die Entgelte für die Kindertageseinrichtungen werden aufgrund des Jahres-Bruttoeinkommens festgesetzt. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung.

Deshalb bitten wir Sie, den erforderlichen Einkommensnachweis in Form Ihres aktuellsten Jahressteuerbescheids bis spätestens 28.2.2025 an die Gemeinde zu senden, per E-Mail an b.minich@oberboihingen.de oder per Post. Ohne Nachweis erfolgt die Einstufung in die höchste Entgeltstufe. Eine rückwirkende Berechnung für Januar und Februar 2025 erfolgt nicht, wenn Sie sich nicht bis 28.2.2025 gemeldet haben.

Familien mit einem Jahres-Familien-Bruttoeinkommen bis 88.200 Euro, die in die Einkommensgruppe 1 bis 6 einzustufen sind, müssen den Einkommensnachweis vorlegen. Familien mit einem Jahres-Familien-Bruttoeinkommen von über 88.200 Euro (Gruppe 7) brauchen aus Vereinfachungsgründen keinen Einkommensnachweis vorzulegen.

Zum Einkommen ist § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen:

  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit/Land- und Forstwirtschaft/Gewerbebetrieb/selbstständiger Arbeit/
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Elterngeld/13. Gehalt/Urlaubsgeld

Auf dieser Basis erfolgt die Neufestsetzung des Betreuungsentgelts zum 1. Januar 2025.

Bei Rückfragen können Sie sich an Martin Medla (07022/6000-30) und Birgit Minich (07022/6000-23) wenden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oberboihingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Oberboihingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.