Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, fand am 10. Januar 2025 die erste VdK-Sprechstunde im Rathaus statt. In der Zukunft findet die Sprechstunde jeden 2. Freitag im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr im UG des Rathauses statt. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich dort in Fragen rund um das Sozialrecht Unterstützung holen. Ob Fragen, was steht mir zu, welche Chancen hat ein Antrag z. B. auf Schwerbehinderung, Pflegestufe etc. – alle, die Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können sich dort informieren.
Die nächste Sprechstunde findet am 14. Februar 2025 von 9:00 - 12:00
Wir freuen uns, damit auch die Gemeinde in ihren Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger unterstützen zu können.
„Genau dafür haben wir jahrelang gekämpft!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e. V. „Endlich erfährt auch die nachbarschaftliche, ehrenamtliche Hilfe in der häuslichen Pflege Wertschätzung und all die Pflegebedürftigen im Land haben einen deutlich einfacheren Zugang zum Entlastungsbetrag. Das ist ein großer Gewinn für die Nächstenpflege hier im Land!“
448.642 Menschen werden im Land zu Hause gepflegt. Nach einer Studie des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg haben im Jahr 2019 nur rund 23 Prozent den Entlastungsbetrag abgerufen. Hohe bürokratische Hürden standen im Weg. „Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ist zur Unterstützung der Pflegenden in der häuslichen Pflege gedacht. Jahrelang hat sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. gemeinsam mit anderen Sozialverbänden dafür stark gemacht, dass der Entlastungsbetrag unbürokratischer abgerufen werden kann. Eben auch für die Nachbarin, die bei der Haushaltsführung hilft, für den Bekannten, der mal eben schnell einkaufen geht, die Studentin, die zum Arzt begleitet. Durch die Landes-Reform der Unterstützungsangebote-Verordnung ist das jetzt möglich.“ Künftig kann für ehrenamtlich Helfende in der Pflege der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Nach wie vor fehlt jedoch eine Regelung für Mini-Jobber. „Denn dann könnten Pflegende den Entlastungsbetrag beispielsweise auch für ihre im Mini-Job angestellten Haushaltshilfen verwenden. Auch diese leisten einen wichtigen Beitrag in der Unterstützung der häuslich Pflegenden!“, so Hans-Josef Hotz
Mit dieser neuen YouTube-Reihe informiert die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer über Inklusion im Alltag und die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). „Das BTHG schafft wichtige Nachteilsausgleiche, die Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit ermöglichen“, betonte Simone Fischer am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, in Stuttgart. „Leider wird das BTHG häufig als Bürokratiemonster dargestellt, bei dem die Kosten im Fokus stehen. Dabei geht es um nichts weniger als die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – und damit um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“
Die neue Video-Reihe zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein Mangel an Teilhabe und Inklusion hat: auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und auf die Gesellschaft insgesamt. „Vielen Menschen ist oft nicht bewusst, was fehlt, wenn die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht geschaffen werden“, sagt Simone Fischer. „Mit den Videos möchten wir die Folgen aufzeigen, Wissenslücken schließen und dazu aufrufen, sich weiterhin für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.“
Die ersten vier Videos sind bereits auf YouTube eingestellt. Sie finden sie unter:
www.youtube.com/@behindertenbeauftragte-bw