Jeweils Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Zum 1. Januar 2025 werden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 erneut erhöht. Grundlage hierfür ist das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG), welches am 01.07.2023 in Kraft getreten ist.
Damit steigen die jeweiligen Pflegesachleistungen von 761.- € auf 796.- € (Pflegegrad 2), von 1432.- € auf 1497.- € (Pflegegrad 3), von 1778.- € auf 1859.- € (Pflegegrad 4) und von 2200.- € auf 2299.- € (Pflegegrad 5).
Das Pflegegeld wird zum 1. Januar 2025 von 332.- € auf 347.- € (Pflegegrad 2), von 573.- € auf 599.- € (Pflegegrad 3), von 765.- € auf 800.- € (Pflegegrad 4) sowie von 947.- € auf 990.- € (Pflegegrad 5) angehoben.
Keine Erhöhung beziehungsweise keine Leistungen gibt es nach wie vor für den Pflegegrad 1.
Die Verhinderungspflege – bis zu sechs Wochen im Jahr oder auch nur stundenweise – durch den Pflegedienst gemäß § 39 SGB XI wird mit bis zu 1854.- Euro unterstützt. Optional können noch bis zu 843.- Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mittel der Kurzzeitpflege mit verwendet werden. Insgesamt ist eine Unterstützung von maximal 2528.- Euro im Jahr möglich. Dies gilt für Pflegegrad 2 bis 5.
Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI beträgt für alle Pflegegrade (1–5) einheitlich 131.- Euro. Der Beratungseinsatz ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich verpflichtend und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.
Bei Bedarf erstellt die Kirchliche Sozialstation Walldorf-St. Leon-Rot e. V. Ihren Klienten auf Wunsch gerne einen neuen Kostenvoranschlag, geplante Leistungen können auch entsprechend angepasst werden. Sollten Sie Fragen haben – einfach anrufen, Telefon: 06227 – 899 445 - 0. (rio)