Aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus steht im Landkreis Sigmaringen im Jahr 2026 eine Summe in Höhe von 165.000 Euro für die Finanzierung von Projekten zur Verfügung, die der sozialen Inklusion, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Bekämpfung der Armut dienen. Der regionale Arbeitskreis ESF Sigmaringen, der für den bedarfsgerechten Einsatz der Mittel verantwortlich ist, hat seine Förderschwerpunkte festgelegt und ruft zur Einreichung von Projektanträgen bis spätestens Samstag, 31. Mai 2025, auf.
Der Europäische Sozialfonds Plus stellt in der Förderperiode 2021 bis 2027 das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union dar. Ziele sind die Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheiten, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie eine Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen. Förderfähig sind dabei ausschließlich Projekte, die die Chancengleichheit der Geschlechter unterstützen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am Samstag, 31. Mai 2025. Interessierte Institutionen, Vereine und Bildungsträger, die eine Projektidee haben, können sich unter Tel. 07571 102-1030 und per E-Mail (Guenter.Kessel@lrasig.de) an Günter Kessel von der Geschäftsstelle des regionalen Arbeitskreises ESF wenden. Bei ihm können auch eine Zusammenfassung der Förderschwerpunkte und eine detaillierte Fassung der Arbeitsmarktstrategie des Arbeitskreises angefordert werden. Die gleichen Informationen sind einsehbar über die Internetseite www.landkreis-sigmaringen.de/esf. Allgemeine Informationen zum Europäischen Sozialfonds und zu den Formalitäten der Antragstellung stehen unter der Adresse www.esf-bw.de zur Verfügung.