Die Gemeindekasse Zwingenberg weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 31.03.2025 der 1. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren fällig wird.
Die festgesetzten Abschläge entnehmen Sie bitte der im Januar zugestellten Jahresendabrechnung 2024.
Um Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um fristgerechte Einzahlung der fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens. In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Einzahlungen so vorzunehmen sind, dass sie am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben sind.
Sollten Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, wird die fällige Gebühr automatisch termingerecht von Ihrer Bankverbindung eingezogen.