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Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer

Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer Am 15.11.2025 wird bei der Grund- und Gewerbesteuer die 4. Vorauszahlungsrate für das Jahr 2025 zur Zahlung...

Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer

Am 15.11.2025 wird bei der Grund- und Gewerbesteuer die 4. Vorauszahlungsrate für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig.

Zur Vereinfachung der Zahlungsverbuchung bitten wir um Angabe des Buchungszeichens. Bitte überweisen Sie auf folgende Konten:

Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN: DE49 6045 0050 0008 8008 48

BIC: SOLADES1LBG

VR-Bank Ludwigsburg eG IBAN: DE38 6049 1430 0086 0650 09

BIC: GENODES1VBB

Um die Folgen einer verspäteten Zahlung zu vermeiden, empfiehlt das Steueramt den Steuerpflichtigen, sich am Einzugsverfahren zu beteiligen. Entsprechende Vordrucke sind beim Bürgermeisteramt, Zimmer 40, erhältlich.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2025
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
von Gemeinde Sersheim
04.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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