Der ASV-Vorstand verweist darauf, dass alle Fangmeldungen dringend bis Ende des Jahres in der Geschäftsstelle abgegeben werden müssen (ggf. online oder...
Der ASV-Vorstand verweist darauf, dass alle Fangmeldungen dringend bis Ende des Jahres in der Geschäftsstelle abgegeben werden müssen (ggf. online oder durch Einwerfen in den Briefkasten), da sonst keine Angelerlaubnis für 2025 ausgestellt wird.
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.