Bereits in seiner Sitzung am 2. Juli 2024 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Förderung von Fassadenbegrünungen in die städtischen Umweltförderprogramme aufzunehmen. Dazu sagte ich in meiner damaligen Stellungnahme:
„Die Vorteile von Fassadenbegrünungen sind vielfältig, unter anderem
· verbessern sie die städtische Luftqualität,
· reduzieren sie den Umgebungslärm,
· fördern sie die urbane Artenvielfalt und
· verringern die solare Einstrahlung auf die Fassaden.
Allerdings kann eine Fassadenbegrünung eine Dämmung der Außenwand, mit der die Stadt Walldorf eines ihrer Klimaleitziele bis 2040 erreichen will, ergänzen, aber nicht ersetzen. Was ja auch in der Vorlage herausgestellt wird.
Aus unserer Sicht hat die Dämmung einer Außenwand Vorrangvor einer Begrünung. Ohne eine Wärmedämmung könnten wir von der SPD dem Antrag nicht zustimmen“, weshalb ich ergänzte, dass wir aufgrund der aufgezeigten positiven Aspekte gerne einem Vorschlag der Verwaltung zur Förderung einer „Begrünung von Fassaden mit Wärmedämmung“ zustimmen würden – nur mit Dämmung, weil der vorliegende Antrag der Grünen-Fraktion das nicht explizit fordert.
Da die Begrünung einer gedämmten Wand aber ohne eine Kletterhilfe nicht möglich ist, das heißt eine gedämmte Außenwand nur mit einem direkt an der Wand befestigten Rankgitter oder ähnlichem begrünt werden kann, was einen erhöhten Aufwand und erhöhte Kosten erfordert, könnten wir uns z. B. ein „Add-on“ eine „Kür“, auf unser vorhandenes Förderprogramm „Dämmung“ gut vorstellen.
Das liegt nun mit dieser sehr ausführlichen Vorlage und Förderrichtlinie vor. Danke!
Vorneweg steht da: „Im Hinblick auf die Klimaleitziele 2040 wird Fassadenbegrünung nur gefördert, wenn an der entsprechenden Außenwand eine Fassadendämmung bereits vorhanden ist oder vor der Begrünung umgesetzt wird.“
In den Abschnitten Fördergegenstand / Förderumfang / Förderausschluss steht dann z. B.: Eine fachmännisch geplante und ausgeführte Maßnahme sichert die Qualität der Montage, weshalb neben Material und Montage (30 %, max. 4000 Euro) auch Planungs- und Beratungskosten gefördert werden. Zudem kann eine erhöhte Förderung (90 %, max. 8000 Euro) erreicht werden, wenn heimische Pflanzen verwendet werden. Ziel ist jeweils die Umsetzung von großflächigen, vor allem bodengebundener Begrünungen, die dauerhaft, das heißt mindestens zehn Jahre, zu erhalten und zu pflegen sind.
Dieses Förderprogramm wird sicherlich keinen Ansturm „lostreten“, aber einen Versuch ist es allemal wert – auch im Hinblick auf das am 1. Juli in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz.
Dem Beschlussvorschlag, das heißt der vorgelegten Förderrichtlinie, stimmen wir zu.
Manfred Zuber