Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglücksspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.
Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.
Das Verbot gilt im Jahr 2025 an folgenden Feiertagen:
Karfreitag, 18. April
Allerheiligen, 1. November
Volkstrauertag, 16. November
Buß- und Bettag, 19. November
Totensonntag, 23. November
Heiligabend, 24. Dezember
Erster Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember