Aus den Rathäusern

Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglücksspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt....

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglücksspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.

Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.

Das Verbot gilt im Jahr 2025 an folgenden Feiertagen:

Karfreitag, 18. April

Allerheiligen, 1. November

Volkstrauertag, 16. November

Buß- und Bettag, 19. November

Totensonntag, 23. November

Heiligabend, 24. Dezember

Erster Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

Orte

Sersheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Sersheim
09.04.2025
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